Baustellenkoordination vom Profi: damit die Sicherheit gewährleistet ist.
Baustellenkoordination hat als Schwerpunkt die Einhaltung von Sicherheitsvorgaben auf der Baustelle.
Werden bei einem Bauprojekt gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Unternehmen tätig, so ist zum einen ein Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und zum anderen ein Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Diese Bestellung ist laut Baukoordinationsgesetz 1999 Pflicht des Bauherrn.
Die Tätigkeit des Planungs- und Baustellenkoordinators kann von einer, oder auch von mehreren Personen wahrgenommen werden. Baukoordination regelt jedoch nicht den technischen und zeitlichen Arbeitsablauf und die Koordinierung der Arbeitnehmer untereinander. Dies ist Aufgabe der Projektleiters oder des Bauleiters. Bei der Baustellenkoordination handelt es sich ausschließlich um die Einhaltung der sicherheitsrelevanten Gesetzesvorgaben.
Was macht der Planungskoordinator?
Der Planungskoordinator ist bei Beginn der Planungsarbeiten für das jeweilige Bauprojekt zu bestellen. Er hat die Aufgabe, gemeinsam mit dem Planer, die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung zu berücksichtigen und dafür Sorge zu tragen, dass diese Grundsätze auch in den Leistungsverzeichnissen berücksichtigt werden. Des Weiteren ist es seine Aufgabe einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) während der Bauphase zu erstellen. Dieser SIGE- Plan regelt, wer zu welchem Zeitpunkt, für welche Sicherheitsmaßnahmen in der Bauphase zuständig zeichnet. Notwendige Absturzsicherungen und Absperrungen, sowie Abdeckung die dem Schutz der tätigen Arbeitnehmer dienen, sind im SIGE- Plan anzuführen. Eine Liste für spätere notwendige Arbeiten wie z.B. Sicherheitsmaßnahmen für Wartungsarbeiten am Dach, hat der Planungskoordinator ebenfalls zu erstellen. Auch während der Ausführungsphase sind eventuelle Änderungen im SIGE-Plan den Notwendigkeiten anzupassen und anzugleichen.
Was ist vom Baustellenkoordinator zu erwarten?
Die Tätigkeit des Baustellenkoordinators beginnt ab der Ausführungsphase des Projektes. Diese Tätigkeit baut auf die jeweiligen Vorgaben des Planungskoordinators auf. Wenn die Dauer des Projektes mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 Arbeitnehmer gleichzeitig umfasst oder der Arbeitsumfang mehr als 500 Manntage beträgt, hat er die Aufgabe eine Vorankündigung an das zuständige Arbeitsinspektorat mindestens 14-Tage vor Beginn der Arbeiten zu übersenden.
Der Baukoordinator hat wie der Planungskoordinator die Aufgabe, die allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in technischer und organisatorischer Sicht sicherzustellen. Er stellt die Umsetzung des SIGE-Planes während der Ausführungsphase sicher und überwacht die ordnungsgemäße Anwendung der jeweiligen Arbeitsverfahren. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, dass die persönlichen Schutzmaßnahmen, wie Sicherheitsschuhe, Schutzhelm, Schutzbrillen bei Funkenflug, Gehörschutz bei lauten Arbeiten, angewendet werden.
Der Baustellenkoordinator ist kein Vollzugsorgan, sondern kontrolliert lediglich die Einhaltung der vorgenannten Vorschriften bzw. Vorgaben. Eventuelle Gefahrenquellen sind durch regelmäßige Baustellenkontrollen mindestens
1 x wöchentlich zu kontrollieren und den jeweiligen, Vorort tätigen Unternehmen nachweislich schriftlich bekannt zu machen. Sollten Arbeitnehmer auf der Baustelle den Anordnungen des Baustellenkoordinators nicht nachkommen, so erfolgt eine Meldung an das Arbeitsinspektorat. Als Vollzugsorgan kann das Arbeitsinspektorat die notwendigen Schritte, bis hin zur vorübergehenden Einstellung der Baumaßnahmen, in die Wege leiten.
Kommt der Bauherr dieser gesetzlichen Verpflichtung nicht nach und entsteht durch die Nichteinhaltung ein Personenschaden, so können dem Bauherrn gegenüber erheblichen Strafen verhängt werden. Geben Sie daher diese Verantwortung an profunde und kompetente Fachleute ab.